====== Händler ====== Artikel 2 (d) der [[Preisangabenrichtlinie]] (Richtlinie 98/6/EG]) definiert Händler als jede natürliche oder juristische Person, die unter ihre kommerzielle oder berufliche Tätigkeit fallende Erzeugnisse verkauft oder zum Verkauf anbietet. **Artikel 2 (d) Richtlinie 98/6/EG** „Händler“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die unter ihre kommerzielle oder berufliche Tätigkeit fallende Erzeugnisse verkauft oder zum Verkauf anbietet. ===== siehe auch ===== Artikel 2 Richtlinie 98/6/EG -> [[Begriffsbestimmungen der Preisangabenrichtlinie|Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert zentrale Begriffe wie „Verkaufspreis“, „Preis je Maßeinheit“, „Händler“ und „Verbraucher“.