====== Grundpreis ====== § 2 (4) der [[Preisangabenverordnung]] (PAngV) beschreibt den Grundpreis. **§ 2 (4) PAngV** „Grundpreis“ den Preis je Mengeneinheit einer Ware einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. ===== siehe auch ===== § 2 PAngV -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung relevant sind.