====== Gesamtpreis ====== § 2 (3) der [[Preisangabenverordnung]] (PAngV) beschreibt den Gesamtpreis. **§ 2 (3) PAngV** „Gesamtpreis“ den Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware oder eine Leistung zu zahlen ist. ===== siehe auch ===== § 2 PAngV -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die für die Anwendung der Verordnung relevant sind.