====== Geltungsbereich irreführender Angaben in der Werbung ====== **§ 5 (4) UWG** Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen. ===== siehe auch ===== § 5 UWG -> [[Irreführende geschäftliche Handlungen]] \\ Irreführende geschäftliche Handlungen, die den Verbraucher zu einer Entscheidung verleiten, die er sonst nicht getroffen hätte, sind unzulässig.