====== Fairer Wettbewerb ====== Ein fairer Wettbewerb ist ein [[Marktverhalten]], bei dem Unternehmen unter gleichen Bedingungen und nach transparenten, rechtmäßigen Regeln [UWG -> [[Wettbewerbsgesetz]]] miteinander konkurrieren. Der faire Wettbewerb setzt voraus, dass die Marktteilnehmer sich an Gesetze und ethische Normen halten, insbesondere daran, die Rechte von Mitbewerbern [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG –> [[Mitbewerber]]], Verbrauchern [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG -> [[Verbraucher]]] und anderen Marktteilnehmern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG –> [[Marktteilnehmer]]) zu respektieren. Dies bedeutet, dass keine unlauteren Methoden [§ 3 UWG –> [[Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen]]] wie Täuschung, Irreführung [§ 5 UWG –> [[Irreführende geschäftliche Handlungen]]], unfaire Preissetzung, aggressive Geschäftspraktiken [§ 4a UWG –> [[Aggressive geschäftliche Handlungen]]] oder Nachahmung [§ 4 UWG –> [[Mitbewerberschutz]]] genutzt werden, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Das UWG [-> [[Wettbewerbsgesetz]]] schützt diesen fairen Wettbewerb, indem es unlautere Handlungen verbietet und Sanktionen für Verstöße festlegt. ===== siehe auch ===== UWG -> [[Wettbewerbsgesetz]] \\ Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.