====== Fachliche Sorgfalt ====== **§ 2 (1) Nr. 8 UWG** Im Sinne [[Wettbewerbsgesetz|dieses Gesetzes]] bedeutet „unternehmerische Sorgfalt“ der Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein [[Unternehmer]] ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber [[Verbraucher|Verbrauchern]] nach [[Privatrecht:Treu und Glauben]] unter Berücksichtigung der anständigen [[Marktgepflogenheiten]] einhält; ===== siehe auch ===== * [[Definitionen]] (§ 2 UWG)