====== Empfehlungs-E-Mail ====== Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen [[Privatrecht:Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]] dar.((BGH, Urteil vom 12. September 2013 - Empfehlungs-E-Mail)) ===== siehe auch ===== -> [[Werbung]] \\ -> [[Privatrecht:Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]]