====== Einschränkung der Schadensersatzpflicht für Druckschriften ====== **§ 9 (3) UWG** Gegen verantwortliche Personen von periodischen Druckschriften kann der Anspruch auf Schadensersatz nach den Absätzen 1 und 2 nur bei einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung geltend gemacht werden. ===== siehe auch ===== § 9 (1) UWG -> [[Schadensersatz]] \\ Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.