====== Bußgeldvorschriften ====== § 20 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt die Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich unerlaubter Werbung und der Nichteinhaltung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten sowie die zuständigen Verwaltungsbehörden für die Ahndung solcher Verstöße. § 20 (1) UWG -> [[Definition von Ordnungswidrigkeiten]] \\ Listet Verhaltensweisen auf, die als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. § 20 (2) UWG -> [[Höhe der Geldbußen]] \\ Definiert die Höhe der möglichen Geldbußen bei Verstößen gegen Absatz 1. § 20 (3) UWG -> [[Zuständige Verwaltungsbehörden]] \\ Bestimmt, welche Verwaltungsbehörden für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. ===== siehe auch ===== UWG, Kapitel 4 -> [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb#Kapitel 4: Straf- und Bußgeldvorschriften|Straf- und Bußgeldvorschriften]] \\ Sieht Strafen für irreführende Werbung und die Förderung unzulässiger Verkaufsstrategien wie Schneeballsysteme vor.