====== Beispiele für irreführende Angaben ====== § 5 (2) UWG listet verschiedene Beispiele für irreführende Angaben, die eine geschäftliche Handlung unlauter machen können [§ 5 (1) UWG -> [[Verbot der irreführenden geschäftlichen Handlung]]]. § 5 (2) Nr. 1 UWG -> [[Irreführende Produktangaben]] \\ Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn falsche oder täuschende Angaben zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung gemacht werden. § 5 (2) Nr. 2 UWG -> [[Irreführende Angaben über Preis und Verkaufsmodalitäten]] \\ Irreführend sind Angaben über den Preis oder die Verkaufsbedingungen, wenn sie falsch oder irreführend sind. § 5 (2) Nr. 3 UWG -> [[Irreführende Angaben über den Unternehmer]] \\ Täuschende Informationen über die Identität, Qualifikationen oder Eigenschaften des Unternehmers gelten als irreführende geschäftliche Handlung. § 5 (2) Nr. 4 UWG -> [[Irreführende Angaben über Sponsoring oder Zulassungen des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen]] \\ Es ist unlauter, irreführende Angaben über ein Sponsoring oder eine Zulassung des Unternehmers oder seiner Produkte zu machen. § 5 (2) Nr. 5 UWG -> [[Irreführende Angaben über die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur]] \\ Irreführende Angaben über die Notwendigkeit von Reparaturen, Ersatzteilen oder einem Austausch einer Ware sind verboten. § 5 (2) Nr. 6 UWG -> [[Irreführende Angaben über einen Verhaltenskodex]] \\ Es ist irreführend, falsche Angaben über die Einhaltung eines Verhaltenskodexes zu machen, an den sich der Unternehmer angeblich hält. § 5 (2) Nr. 7 UWG -> [[Irreführende Angaben über Rechte des Verbrauchers]] \\ Falsche Informationen über Verbraucherrechte, wie Garantieansprüche oder Gewährleistungsrechte, sind irreführend. -> [[Irreführung durch unwahre Angaben]] \\ -> [[Irreführung durch sonstige zur Täuschung geeignete Angaben]] \\ ===== siehe auch ===== § 5 UWG -> [[Irreführende geschäftliche Handlungen]] \\ Irreführende geschäftliche Handlungen, die den Verbraucher zu einer Entscheidung verleiten, die er sonst nicht getroffen hätte, sind unzulässig.