====== Ablehnung von Einigungsverhandlungen ====== **§ 15 (8) UWG** Die Einigungsstelle kann, wenn sie den geltend gemachten Anspruch von vornherein für unbegründet oder sich selbst für unzuständig erachtet, die Einleitung von Einigungsverhandlungen ablehnen. ===== siehe auch ===== § 15 UWG -> [[Einigungsstellen]] \\ Landesregierungen richten Einigungsstellen ein, um Rechtsstreitigkeiten nach dem UWG beizulegen.