====== Zweite Instanz ====== Die "Zweite Instanz" wird im Kontext der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) durch das [[Berufungsverfahren]] [ZPO, Buch 3 -> [[Zivilprozessordnung#Buch 3: Rechtsmittel|Rechtsmittel]] ] bestimmt. Hier wird im Wesentlichen das [[erste Instanz|erstinstanzliche]] [[Urteil]] durch ein höheres Gericht überprüft. ZPO, Buch 3 -> [[Zivilprozessordnung#Buch 3: Rechtsmittel|Rechtsmittel]] \\ Behandelt die Berufung, Revision und Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse. ===== siehe auch ===== -> [[Gerichtlicher Instanzenzug]] \\ Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können