====== Zuständigkeitsstreitwert ====== Nach dem Wert des Verfahrens ("Streitwert") nach den § 2 ff ZPO bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts ("Zuständigkeitsstreitwert") und (analog) die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ("[[Rechtsmittelstreitwert]]"). ===== siehe auch ===== § 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]