====== Weitere Einkünfte als Arbeitseinkommen ====== § 850 (3) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt zusätzliche Einkünfte, die als Arbeitseinkommen gelten. **§ 850 (3) ZPO** Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind: a) Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann; b) Renten, die auf Grund von Versicherungsverträgen gewährt werden, wenn diese Verträge zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. ===== siehe auch ===== § 850 ZPO -> [[Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen]] \\ Regelt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und beschreibt, welche Arten von Einkünften als Arbeitseinkommen gelten und wie diese gepfändet werden können.