====== (Weggefallene Normen) ====== Die Normen §§ 911 bis 915h der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind weggefallen und enthalten keinen Text. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 5 -> [[Zivilprozessordnung#Abschnitt 5: Arrest und einstweilige Verfügung|Arrest und einstweilige Verfügung]] \\ Regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Anordnung von Arrest und einstweiligen Verfügungen, um die Sicherung von Ansprüchen zu gewährleisten.