====== (weggefallen) ====== § 29b der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen und enthält daher keine Regelungen mehr. **§ 29b ZPO** (weggefallen) ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 1, Abschnitt 1, Titel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Titel 2: Gerichtsstand|Gerichtsstand]] \\ Legt fest, welches Gericht örtlich zuständig ist, wobei der allgemeine Gerichtsstand nach dem Wohnsitz oder Sitz einer Person bestimmt wird, aber besondere Gerichtsstände je nach Art des Falls, wie Pachtverhältnisse oder Erbschaftsstreitigkeiten, gelten. ====== (weggefallen) ====== § 93a der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen und enthält daher keinen aktuellen Regelungsinhalt. **§ 93a ZPO** (weggefallen) ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 1, Abschnitt 1, Titel 1 -> [[Zivilprozessordnung#Titel 1: Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften|Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften]] \\ Regelt die sachliche Zuständigkeit der Gerichte anhand des Streitwertes, wobei detaillierte Anweisungen zur Wertfestsetzung, Berechnung sowie zur gesonderten Behandlung von Nebenforderungen und Mehrfachansprüchen gegeben werden. ====== (weggefallen) ====== §§ 351 bis 354 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind als weggefallen gekennzeichnet und enthalten keine weiteren Bestimmungen. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 1, Abschnitt 2, Titel 5 -> [[Zivilprozessordnung#Titel 5: Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme|Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme]] \\ Dieser Titel enthält allgemeine Regelungen zur Beweisaufnahme im Zivilprozess, einschließlich der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der Beibringungsfrist und der Parteiöffentlichkeit. ====== (weggefallen) ====== §§ 456 bis 477 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind weggefallen und enthalten keine Bestimmungen. **§§ 456 bis 477 ZPO** Diese Normen sind weggefallen und enthalten keine Bestimmungen. ===== siehe auch ===== Es gibt keine spezifischen Verweise, da die Normen weggefallen sind. ====== (weggefallen) ====== §§ 507 bis 509 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind weggefallen und haben keinen aktuellen Inhalt. **§§ 507 bis 509 ZPO** Diese Normen sind weggefallen und enthalten keine Bestimmungen mehr. ===== siehe auch ===== Derzeit keine spezifischen Verweise, da die Normen weggefallen sind. ====== (weggefallen) ====== §§ 606 bis 614 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind weggefallen und enthalten keine aktuellen Regelungen. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 6 -> [[Zivilprozessordnung#Buch 6|(weggefallen)]] \\ Dieser Abschnitt der Zivilprozessordnung ist weggefallen und enthält keine aktuellen Regelungen. ====== (weggefallen) ====== § 812 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen und enthält keine Bestimmungen mehr. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Untertitel 2: Besondere Vorschriften für die Zwangsvollstreckung|Besondere Vorschriften für die Zwangsvollstreckung]] \\ Dieser Abschnitt enthält spezifische Regelungen zur Zwangsvollstreckung, die über die allgemeinen Bestimmungen hinausgehen und besondere Situationen abdecken. ====== (weggefallen) ====== § 813a der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist als weggefallen gekennzeichnet. **§ 813a ZPO** (weggefallen) ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Untertitel 2: Bestimmte Verfahrensarten|Bestimmte Verfahrensarten]] \\ Dieser Abschnitt der ZPO behandelt spezielle Verfahrensarten, die besondere Regelungen und Abläufe innerhalb der Zivilprozessordnung erfordern. ====== (weggefallen) ====== § 813b der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen und enthält daher keine weiteren Bestimmungen. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Titel 2: Zwangsvollstreckung|Zwangsvollstreckung]] \\ Regelt die Durchführung der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Bestimmungen zu Pfändung, Versteigerung und Verteilung des Erlöses, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. ====== (weggefallen) ====== §§ 960 bis 1024 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) sind weggefallen und enthalten keine aktuellen Bestimmungen. **§§ 960 bis 1024 ZPO** Diese Normen sind weggefallen und enthalten keinen Text. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 9 -> [[Zivilprozessordnung#Buch 9: (weggefallen)|(weggefallen)]] \\ Dieser Abschnitt der Zivilprozessordnung ist weggefallen und enthält keine aktuellen Bestimmungen. ====== (weggefallen) ====== § 735 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen und enthält daher keine Regelungen mehr. **§ 735 ZPO** (weggefallen) ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Untertitel 2: Zwangsvollstreckung|Zwangsvollstreckung]] \\ Regelt die Verfahren und Voraussetzungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollstreckungstitel, der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Rechte der Beteiligten.