====== Wegfall des Absatzes 3 ====== § 850f (3) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) ist weggefallen. **§ 850f (3) ZPO** (weggefallen) ===== siehe auch ===== § 850f ZPO -> [[Änderung des unpfändbaren Betrages]] \\ Regelt die Möglichkeit der Anpassung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens eines Schuldners durch das Vollstreckungsgericht.