====== Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ====== § 931 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) regelt die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk durch Pfändung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. § 931 (1) ZPO -> [[Vollziehung des Arrestes durch Pfändung]] \\ Beschreibt die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk durch Pfändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sachen mit bestimmten Abweichungen. § 931 (2) ZPO -> [[Pfandrecht an gepfändeten Schiffen oder Schiffsbauwerken]] \\ Erklärt, dass die Pfändung ein Pfandrecht begründet, das dem Gläubiger dieselben Rechte wie eine Schiffshypothek gewährt. § 931 (3) ZPO -> [[Anordnung der Pfändung durch das Arrestgericht]] \\ Regelt die Anordnung der Pfändung durch das Arrestgericht und die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Arrestpfandrechts. § 931 (4) ZPO -> [[Bewachung und Verwahrung durch den Gerichtsvollzieher]] \\ Bestimmt, dass der Gerichtsvollzieher das Schiff oder Schiffsbauwerk in Bewachung und Verwahrung zu nehmen hat. § 931 (5) ZPO -> [[Zwangsversteigerung und erste Pfändung]] \\ Definiert die Beschlagnahme im Rahmen einer Zwangsversteigerung als erste Pfändung im Sinne des § 826. § 931 (6) ZPO -> [[Eintragung des Arrestpfandrechts]] \\ Erklärt die Eintragung des Arrestpfandrechts in das Schiffsregister oder Schiffsbauregister und die Bestimmung des Höchstbetrags. § 931 (7) ZPO -> [[Unzulässigkeit der Vollziehung bei Seeschiffen auf Reise]] \\ Beschreibt die Unzulässigkeit der Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Seeschiff, wenn es sich auf der Reise befindet und nicht in einem Hafen liegt. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 -> [[Zivilprozessordnung#Untertitel 2: Vollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke|Vollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke]] \\ Regelt die besonderen Vorschriften zur Vollstreckung in Schiffe und Schiffsbauwerke, einschließlich der Pfändung, der Begründung von Pfandrechten und der Eintragungen in Schiffsregister.