====== Vollstreckungstitel ====== Ein Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Grundlage, die eine [[Zwangsvollstreckung]] ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines [[Privatrecht:Anspruch|Anspruchs]] und berechtigt den [[Privatrecht:Gläubiger]], diesen Anspruch im Wege der [[Zwangsvollstreckung]] durchzusetzen, falls der [[Privatrecht:Schuldner]] nicht freiwillig leistet. Das Vollstreckungsgericht hat durch [[Auslegung des Vollstreckungstitels]] zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.((BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14; m.V.a. vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 19/13, GRUR 2014, 794 Rn. 12 = WRP 2014, 1322 - Gebundener Versicherungsvermittler, mwN)) Die [[Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln]] (§ 1082) ermöglicht die Durchsetzung von Ansprüchen im Inland, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurden, ohne dass eine Vollstreckungsklausel erforderlich ist. ===== siehe auch ===== -> [[Zwangsvollstreckung]]