====== Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl ====== § 1095 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) behandelt den Vollstreckungsschutz und die Vollstreckungsabwehrklage gegen im Inland erlassene Europäische Zahlungsbefehle. § 1095 (1) ZPO -> [[Vollstreckungsschutz bei Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls]] \\ Erklärt, dass bei der Überprüfung oder Aufhebung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls § 707 entsprechend gilt und welches Gericht zuständig ist. § 1095 (2) ZPO -> [[Einwendungen gegen den Europäischen Zahlungsbefehl]] \\ Beschreibt die Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Anspruch, die nach der Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls entstanden sind. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 11, Abschnitt 5, Titel 3 -> [[Zivilprozessordnung#Titel 3: Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen|Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen]] \\ Regelt die Verfahren zur Überprüfung und Anfechtung von im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehlen, einschließlich der Bedingungen und Zuständigkeiten für die Einlegung von Rechtsbehelfen.