====== Liste der gemeinsamen Gerichte ====== Artikel 71a (2) der [[Verordnung (EU) Nr. 1215/2012]] (Brüssel-Ia-Verordnung) listet die Gerichte auf, die als gemeinsame Gerichte anerkannt werden. **Artikel 71a (2)** Jedes der folgenden Gerichte ist für die Zwecke dieser Verordnung ein gemeinsames Gericht: a) das mit dem am 19. Februar 2013 unterzeichneten Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts („EPG-Übereinkommen“) errichtete Einheitliche Patentgericht und b) der mit dem Vertrag vom 31. März 1965 über die Gründung und die Satzung des Benelux-Gerichtshofs (im Folgenden „Benelux-Gerichtshof-Vertrag“) errichtete Benelux-Gerichtshof. ===== siehe auch ===== Artikel 71a -> [[Gemeinsame Gerichte mehrerer Mitgliedstaaten]] \\ Beschreibt die Anerkennung gemeinsamer Gerichte mehrerer Mitgliedstaaten als Gerichte eines Mitgliedstaats.