====== Verkündungstermin ====== **§ 310 (2) ZPO** Wird das Urteil nicht in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, so muss es bei der Verkündung in vollständiger Form abgefasst sein. ===== siehe auch ===== § 310 ZPO -> [[Verkündungstermin]]