====== Verfahrensrüge ====== § 551 ZPO -> [[Revisionsbegründung]] § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine [[Berichtigung des Tatbestands]] nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind. ===== siehe auch ===== * [[Revisionsbegründung]] (§ 551 ZPO)