====== Verfahrensökonomie ====== Verfahrensökonomie ist ein Prinzip im [[Prozessrecht]], das darauf abzielt, [[Gerichtsverfahren]] effizient und kostensparend zu gestalten. Es geht darum, den Aufwand an Zeit, Ressourcen und Kosten für alle Beteiligten – Gerichte, Parteien und die Allgemeinheit – so gering wie möglich zu halten, ohne dabei die Rechte der [[Parteien]] zu beeinträchtigen. Gerichtsverfahren sollen in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen werden. Lange Verfahrensdauern sollen vermieden werden, um die Rechtsunsicherheit für die Parteien zu minimieren. Die Verfahrenskosten sollen für alle Beteiligten so niedrig wie möglich gehalten werden. Das betrifft sowohl Gerichtskosten als auch Anwalts- und Sachverständigenkosten. Gerichtliche Ressourcen, wie Arbeitszeit von Richtern und anderen Justizbediensteten, sollen optimal genutzt werden. Unnötige Verfahren, Beweiserhebungen oder Rechtsmittel sollen vermieden werden. Durch klare Vorgaben, wie etwa Fristen und den Einsatz von vorbereitenden Maßnahmen wie Hinweisbeschlüssen, soll das Verfahren gestrafft und die Anzahl der Verhandlungstage reduziert werden. ===== siehe auch ===== -> [[Gerichtsverfahren]]