====== Vereins- oder Verbandsgerichte ====== -> [[Deutsches Skatgericht]] Als verbandsinterne Organe sind [[Vereins- oder Verbandsgerichte]] keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO. Ihnen ist vielmehr in Ausübung der autonomen Verbänden zustehenden Befugnis zur inneren Selbstorganisation eine Entscheidungszuständigkeit in bestimmten satzungsmäßig geregelten Bereichen zugewiesen. Solche Entscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichte sind grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften überprüfbar, das heißt in der Regel mit der Klage nach den §§ 253 ff. ZPO.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht; m.V.a. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 109 f. [juris Rn. 31]; Beschluss vom 27. Mai 2004 - III ZB 53/03, BGHZ 159, 207, 211 [juris Rn. 16]; Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 18)) Allerdings können durch die Vereinssatzung auf das Mitgliedschaftsverhältnis bezogene Streitigkeiten zwischen einem Verbandsmitglied und dem Verband ebenso wie solche zwischen einem Vereinsmitglied und dem Verein einem Schiedsgericht zugewiesen werden, für das gemäß § 1066 ZPO die §§ 1025 ff. ZPO entsprechend gelten.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht; m.V.a. BGHZ 159, 207, 211 [juris Rn. 17]; 197, 162 Rn. 17)) In Anlehnung an § 1029 Abs. 1 ZPO ist das satzungsmäßig berufene Gericht aber nur dann ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO, wenn Rechtsstreitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs der Entscheidung durch eine unabhängige und unparteiliche Instanz unterworfen werden. Die Streitbeteiligten müssen paritätisch Einfluss auf die Besetzung eines solchen Vereinsgerichts nehmen. Die Satzung muss gewährleisten, dass das Vereinsgericht bei einer Streitigkeit zwischen dem Verein und einem Vereinsmitglied den Beteiligten als neutraler Dritter gegenübersteht.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht; m.V.a. BGHZ 159, 207, 211 f. [juris Rn. 18]; 197, 162 Rn. 17)) Für Verbandsgerichte, die in Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern entscheiden, gilt nichts anderes.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht)) Das [[Deutsches Skatgericht|Deutsche Skatgericht]] und das Verbandsgericht des Deutschen Skatverbands e.V. sind keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht)) ===== siehe auch ===== §§ 1025 ff. ZPO -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]]