====== Streitstoff ====== -> [[Tatsachen]], [[Beweismittel]] Die [[mündliche Verhandlung]] hat grundsätzlich den gesamten Streitstoff in prozess- und materiell-rechtlicher Hinsicht zum Gegenstand und kann je nach Prozesslage, Verhalten der Gegenseite und Hinweisen des Gerichts zu weiterem [[Sachvortrag]], [[Beweisantrag|Beweisanträgen]] und [[Prozesserklärung|Prozesserklärungen]] führen, ohne dass dies im Einzelnen sicher vorhersehbar wäre. ((BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 36/21; m.V.a. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 1 BvR 2811/18, juris Rn. 12 mwN; vgl. auch MünchKomm.ZPO/Münch, 6. Aufl., § 1047 Rn. 3 und 10)) ===== siehe auch =====