====== Streitsache ====== Eine Streitsache bezeichnet den rechtlichen Konflikt, der zwischen den Parteien eines [[Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahrens]] besteht und durch den [[Streitgegenstand]] konkretisiert wird. Sie wird maßgeblich durch den [[Klageantrag]], in dem die begehrte Rechtsfolge formuliert ist, und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt, aus dem diese Rechtsfolge abgeleitet wird, bestimmt. Die Streitsache bildet die Grundlage für die rechtliche Prüfung durch das Gericht und legt den Umfang der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis sowie der Rechtskraft des Urteils fest. ===== siehe auch ===== -> [[Streitgegenstand]] \\ Bestimmt sich durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet.