====== Streitiges Verfahren ======= Das streitige Verfahren (auch kontradiktorisches Verfahren) ist ein gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger Verhandlung. Das streitige Verfahren wird mit einem [[streitiges Urteil|streitigem Urteil]] abgeschlossen. Als streitige Verfahren (auch kontradiktorisches Verfahren) werden neben dem Zivilprozeß auch bezeichnet: * das [[Patentrecht:Nichtigkeitsverfahren]] * das [[Patentrecht:Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]] * das [[Markenrecht:Widerspruchsverfahren|Markenwiderspruchsverfahren]] * das [[Markenrecht:Löschungsverfahren|Markenlöschungsverfahren]] :?: Im streitigen Verfahren herrscht der [[Beibringungsgrundsatz]] vor, wogegen das nicht streitige Verfahren durch den [[Untersuchungsgrundsatz]] bestimmt wird. Das streitige Verfahren wird durch den [[Antragsgrundsatz]] bestimmt. D.h. die Beteiligten bzw. Parteien können, soweit es ihrem gemeinsamen Willen entspricht, das Verfahren beenden. In diesem Fall wird nur noch eine [[Kostenentscheidung]] getroffen.