====== Statthaftigkeit ======= Beschwerde am BPatG ist statthaft gegen Entscheidungen des DPMA, die eine abschließende und die Rechte der Beteiligten berührende Regelung enthalten. Nicht beschwerdefähig sind aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelung: * die Ablehnung eines Antrags auf Zuziehung eines rechtskundigen Mitglieds (§ 28 III S.3 PatG) * die Zurückweisung des Antrags auf mündliche Anhörung (§ 46 I S.5 PatG) * die erfolgte Wiedereinsetzung (§ 123 IV PatG) * die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (§ 135 III S.1 PatG)