====== Signatur ====== Eine Signatur, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kontext der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO), bezieht sich auf verschiedene Arten von Unterschriften und ihre Verwendungen in gerichtlichen und behördlichen Prozessen. Die [[eigenhändige Unterschrift]] und die [[elektronische Signatur]] sind zwei zentrale Methoden zur Authentifizierung und Validierung von Dokumenten, wobei die eigenhändige Unterschrift traditionell auf Papierdokumenten erfolgt und die digitale Signatur [[elektronisches Dokument|elektronischen Dokumenten]] (§ 130a ZPO) [[Grundrecht:Rechtssicherheit]] und Integrität verleiht. Die eigenhändige Unterschrift ist die handschriftliche Unterzeichnung eines Dokuments durch eine Person selbst, während die [[stellvertretende Unterschrift]] von einer bevollmächtigten Person im Namen der eigentlich zuständigen Person vorgenommen wird. Für eine (einfache) Signatur genügt die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens der verantwortenden Person.((BGH, Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZR 109/22 - Botanicals; m.V.a. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 [juris Rn. 10]; Anders in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 130a Rn. 22; BeckOK.ZPO/von Selle, 48. Edition [Stand 1. März 2023], § 130a Rn. 16; jurisPK.ERV/H. Müller, Stand 17. Februar 2023, § 130a ZPO Rn. 207; H. Müller, RDi 2022, 92, 94)) Die [[qualifizierte Elektronische Signatur]] wird in elektronischen Dokumenten verwendet, um deren Echtheit und Integrität zu gewährleisten. Die qualifizierte elektronische Signatur hat dabei dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. ===== siehe auch ===== -> [[Partei]]