====== Schiedsspruch ====== Ein Schiedsspruch ist die Entscheidung, die ein [[Schiedsgericht]] am Ende eines [[Schiedsverfahren|Schiedsverfahrens]] trifft. Er ist das Pendant zu einem [[Urteil]] in einem staatlichen [[Gerichtsverfahren]]. Der Schiedsspruch regelt die Streitigkeit zwischen den Parteien endgültig und ist rechtlich bindend. in Schiedsspruch steht gemäß § 1055 ZPO einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleich.((BGH, Urteil vom 14. November 2024 - X ZR 124/22 - Bremsanlage)) Ein Schiedsspruch kann wie jedes gerichtliche Urteil mit einem Antrag auf gerichtliche Aufhebung gemäß § 1059 ZPO angefochten werden. Ein solcher Antrag ist jedoch innerhalb der in § 1059 Abs. 3 ZPO normierten Frist zu stellen.((BGH, Urteil vom 14. November 2024 - X ZR 124/22 - Bremsanlage)) § 1054 ZPO -> [[Form und Inhalt des Schiedsspruchs]] \\ § 1059 ZPO -> [[Aufhebungsantrag]] \\ -> [[Teilschiedsspruch]] \\ -> [[Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs]] \\ ===== siehe auch ===== §§ 1025 - 1066 ZPO -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]]