====== Sachlage ====== Im [[Verfahrensrecht]] bezeichnet der Begriff Sachlage die Gesamtheit der relevanten [[Fakten]] und Umstände eines [[Rechtsfall|Falles]], die zur [[Entscheidungsfindung]] durch das [[Gericht]] herangezogen werden. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsfall]] \\ Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.