====== Rom-Verordnungen ====== Die Rom-Verordnungen regeln das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Zivil- und Handelsrecht, um Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsanwendung in der Europäischen Union zu gewährleisten. Verordnung (EG) Nr. 593/2008 -> [[Rom-I-Verordnung]] Regelt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht. Verordnung (EG) Nr. 864/2007 -> [[Rom-II-Verordnung]] \\ Regelt das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht. Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 -> [[Rom-III-Verordnung]] \\ Regelt das anwendbare Recht bei Ehescheidungen und Trennungen. ===== siehe auch ===== -> [[Internationales Zivilprozessrecht]] \\ Befasst sich mit der Regelung grenzüberschreitender zivilrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit, des anwendbaren Verfahrensrechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.