====== Revisionsverfahren ====== Die Funktion des Revisionsverfahrens nach der deutschen [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) besteht darin, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern und die Fortbildung des Rechts zu gewährleisten. Es handelt sich um eine [[Rechtsmittelinstanz]], die nicht auf die erneute [[Tatsachenfeststellung]], sondern auf die Überprüfung rechtlicher Fehler der vorangegangenen Instanzen ausgerichtet ist. Dabei wird geprüft, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 545 ZPO). ===== siehe auch ===== Buch 3, Abschnitt 2 ZPO -> [[Zivilprozessordnung#Abschnitt 2: Revision|Revision]] \\ Behandelt die Revision gegen Berufungsurteile.