====== Rechtsverfahren ====== Ein Rechtsverfahren ist der formale Prozess, durch den ein [[Gericht]] einen [[Rechtsstreit]] überprüft und eine [[Entscheidung]] trifft. Es umfasst alle Schritte von der Einreichung einer [[Klage]] bis zur endgültigen Entscheidung und möglichen [[Berufung]]. § 697 ZPO [-> [[Einleitung des Streitverfahrens]]] betrifft den Beginn des Streitverfahrens, das durch die Einreichung einer Anspruchsbegründung eingeleitet wird und den weiteren Prozess vorgibt. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsstreit]]