====== Rechtssicherheit ====== Rechtssicherheit ist ein grundlegendes Prinzip des [[Grundrecht:Rechtsstaat|Rechtsstaats]] [Art. 20 GG -> [[Grundrecht:Gebot der Rechtssicherheit]]], das darauf abzielt, die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit rechtlicher Entscheidungen zu gewährleisten. ===== siehe auch ===== Art. 20 GG -> [[Grundrecht:Gebot der Rechtssicherheit]]