====== Rechtsfehler ====== Ein Rechtsfehler ist ein Fehler in der Anwendung oder Auslegung des [[Grundrecht:Recht|geltenden Rechts]] [-> [[Grundrecht:Rechtsanwendung]], [[Grundrecht:Rechtsauslegung]]] durch ein [[Gericht]] in einem [[Urteil]]. Solche Fehler können beispielsweise die fehlerhafte Interpretation von [[Grundrecht:Rechtsnormen]], das Unterlassen der Anwendung einer entscheidungserheblichen Norm, oder die fehlerhafte Begründung der [[Grundrecht:Rechtsanwendung]] betreffen. Rechtsfehler können im [[Revisionsverfahren]] gerügt werden, da das [[Revisionsgericht]] - wie der [[Bundesgerichtshof]] - vor allem für die Überprüfung der rechtlichen Würdigung durch die Vorinstanzen zuständig ist. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsanwendung]]