====== Rechtliche Wirksamkeit der Kündigung des Vollmachtvertrags ====== § 87 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt, dass die Kündigung des Vollmachtvertrags dem Gegner gegenüber erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht rechtliche Wirksamkeit erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts. **§ 87 (1) ZPO** Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. ===== siehe auch ===== § 87 ZPO -> [[Erlöschen der Vollmacht]] \\ Regelt das Erlöschen der Vollmacht und die rechtlichen Wirkungen der Kündigung des Vollmachtvertrags gegenüber dem Gegner.