====== Prozessgericht des ersten Rechtszuges ====== Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist das Gericht, das für die [[erste Instanz]] in einem [[Gerichtsverfahren]] zuständig ist. Es ist das Gericht, bei dem das [[Verfahren]] eröffnet und erstmalig in der Sache verhandelt wird. Dieses Gericht entscheidet somit primär über den Streitfall, bevor eine mögliche Berufung oder Revision in höheren Instanzen stattfinden kann. ===== siehe auch ===== -> [[Gerichtlicher Instanzenzug]] \\ Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können