====== Postulationsfähigkeit ====== Als Postulationsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame [[Prozesshandlungen]] vorzunehmen. In einem [[Parteiprozess]] gemäß § 79 Zivilprozessordnung (ZPO) besitzt jede prozessfähige Partei die Postulationsfähigkeit, das heißt, sie kann den Rechtsstreit selbst führen. ===== siehe auch =====