====== Pfändung von Arbeitseinkommen nur nach Maßgabe bestimmter Vorschriften ====== § 850 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) legt fest, dass Arbeitseinkommen nur nach bestimmten Vorschriften gepfändet werden kann. **§ 850 (1) ZPO** Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. ===== siehe auch ===== § 850 ZPO -> [[Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen]] \\ Regelt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und beschreibt, welche Arten von Einkünften als Arbeitseinkommen gelten und wie diese gepfändet werden können.