====== Patentanwaltsgebührenordnung ====== Es kommt das [[Verfahrensrecht:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz]] (RVG) zur Geltung. Eine speziell für die Berechnung der Leistungen der Patentanwälte gültige Gebührenodnung exisitiert nicht. Die [[Verfahrensrecht:Patentanwaltsgebührenordnung]] von 1968 ist rechtlichlich nicht verbindlich. ===== Literatur ===== zum Teuerungszuschlag bei Anwendung der PatAnwGebO: Mitt 97, 375 ===== siehe auch ===== * [[Verfahrensrecht:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz]] (RVG)