====== Passivlegitimation ====== Der begriff Passivlegitimation bezieht sich auf die materielle Verpflichtung des Beklagten, ein Recht gegen sich geltend machen zu lassen. Fehlt die Passivlegitimation, so ist eine Klage als unbegründet zurückzuweisen. Beispiel: Beklagter steht mit dem rechtsverletzendem Gegenstand in keinerlei materiellrechtlichem Bezug. ===== siehe auch ===== -> [[Aktivlegitimation]]