====== Parteiwechsel ====== -> [[Parteiwechsel auf Seiten des Klägers]] \\ -> [[Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten]] \\ -> [[Parteierweiterung]] \\ -> [[Veräußerung oder Abtretung der Streitsache]] \\ -> [[Beteiligtenwechsel im Patentverfahren]] \\ -> [[Beteiligtenwechsel im Markenverfahren]] \\ Nach der Rechtssprechung werden die Regeln der [[Klageänderung]] nach § 263 ZPO auf die Parteierweiterung und den Parteiwechsel analog angewendet. Trotz dieser grundsätzlich einheitlichen Orientierung gelten unterschiedliche Regeln, die im Folgenden dargestellt werden (vgl. Zöller § 263, Rdn. 19 ff.). Die [[Privatrecht:Gesamtrechtsnachfolge]] ist als gesetzlicher Parteiwechsel kein Fall des § 265 ZPO. ===== siehe auch ===== § 263 ZPO -> [[Klageänderung]] \\ -> [[Patentrecht:Beteiligtenwechsel im Nichtigkeitsverfahren]] (Patentrecht) \\ -> [[Patentrecht:Beteiligtenwechsel im Einspruchsverfahren]] (Patentrecht) \\ -> [[Markenrecht:Beteiligtenwechsel im Widerspruchsverfahren]] (Markenrecht) \\