====== Ordnungshaft ====== -> [[Ordnungsmittel]] ===== siehe auch ===== § 890 ZPO -> [[Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen]] \\ Regelt die Durchsetzung von Unterlassungs- und Duldungsverpflichtungen, indem er Sanktionen wie Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bei Verstößen vorsieht, eine vorherige Androhung verlangt und die Möglichkeit bietet, den Schuldner zur Sicherheitsleistung für zukünftige Schäden zu verpflichten.