====== Ordentliche Gerichte ====== Ein ordentliches Gericht ist ein Gericht, das zur [[Ordentliche Gerichtsbarkeit|ordentlichen Gerichtsbarkeit]] gehört. Die [[ordentliche Gerichtsbarkeit]] ist einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für [[Zivilsache|Zivilsachen]] und Strafsachen. § 13 GKG -> [[Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte]] Zu den ordentlichen Gerichten zählen die [[Amtsgerichte]], die [[Landgerichte]], die [[Oberlandesgerichte]] und der [[Bundesgerichtshof]]. ===== siehe auch ===== -> [[Ordentliche Gerichtsbarkeit]] \\ Einer der zentralen Bereiche des Gerichtssystems und umfasst insbesondere die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen. -> [[Gericht]]