====== Oberlandesgericht ====== Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein höheres [[Grundrecht:Gerichte der Länder|Landesgericht]] in Deutschland, das als [[zweite Instanz]] für [[Berufung|Berufungen]] und [[Beschwerde|Beschwerden]] in [[Privatrecht:Zivilsache|Zivil-]] und [[Strafrecht:Strafsache|Strafsachen]] zuständig ist und in bestimmten Fällen auch als [[erste Instanz]] fungiert, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten oder speziellen Rechtsfragen, die eine einheitliche [[Grundrecht:Rechtsprechung]] erfordern. ===== siehe auch =====