====== Notfristzeugnis ====== Ein Notfristzeugnis ist eine gerichtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine [[Notfrist]] in einem [[Gerichtsverfahren]] eingehalten wurde. § 706 (2) ZPO -> [[Bedingungen für die Erteilung von Notfristzeugnissen]] regelt, dass die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, und beschreibt das Verfahren zur Einholung der entsprechenden Mitteilung. ===== siehe auch ===== § 706 (2) ZPO -> [[Bedingungen für die Erteilung von Notfristzeugnissen]] \\ Regelt, dass die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, und beschreibt das Verfahren zur Einholung der entsprechenden Mitteilung.