====== Leistungsurteil ====== Anders als beim [[Gestaltungsurteil]] wird bei Leistungsurteilen infolge einer [[Leistungsklage]] das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers, wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt, durch das Leistungsurteil noch nicht vollständig befriedigt. Es bedarf ggf. noch einer [[Zwangsvollstreckung]]. Beispiele für Leistungsurteile sind die Verurteilung zur Zahlung von Geld, zur Herausgabe einer Sache [-> [[Privatrecht:Herausgabeanspruch]]], zur Ausführung bestimmter Arbeiten, zur Duldung oder Unterlassung bestimmter Handlungen [-> [[Privatrecht:Unterlassungsanspruch]]], zur Abgabe einer [[Privatrecht:Willenserklärung]]. ===== siehe auch ===== -> [[Urteil]]