====== Landgericht ====== Ein Landgericht ist eine [[Grundrecht:Gerichtsbarkeit]], die in Deutschland für bestimmte zivil- und strafrechtliche Fälle zuständig ist. Landgerichte sind für umfangreichere oder komplexere Fälle zuständig, die entweder aufgrund des Streitwerts oder der Rechtsmaterie nicht von einem Amtsgericht entschieden werden. ZPO, Buch 2, Abschnitt 1 -> [[zivilprozessordnung#Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten|Verfahren vor den Landgerichten]] ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Gericht]] \\ Staatliche Institution, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Artikel 92 GG -> [[Grundrecht:Rechtsprechende Gewalt]] \\ Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.